Lernzettel

Würde am Beispiel des Embryos

Was ist Präimplantationsdiagnostik?

Bei der PID können außerhalb des Körpers entstandene Embryonen im Reagenzglas (in vitro) auf genetische Auffälligkeiten untersucht werden, um daraufhin je nach Befund implantiert oder verworfen zu werden.

Polkörperbiopsie (während des Vorkernstadiums) (Präfertilisationsdiagnostik, eigentlich nicht PID)

Die Ureizelle besitzt einen diploiden (doppelten) Chromosomensatz. Bei einer Reifeteilung entstehen zwei haploide Zellen, von denen die eine verkümmert und den ersten Polkörper bildet und die andere die Eizelle ist.

Nach Eintritt des Spermiums kommt es zu einer zweiten Reifeteilung, wobei der haploide Chromosomensatz verdoppelt wird. Der Kern teilt sich, ein Teil wird wie der erste Polkörper als Polkörper zwischen Eizelle und Glashaut abgelegt und dann abgeschnürt. Der erste Polkörper enthält eine Negativkopie des Erbgutes, der zweite eine genaue Kopie. Beide Polkörper werden anschließend untersucht.

Nachteile

Embryobiopsie

An drei Tage alten Embryonen im Vier- bis Zehnzellstadium wird die Glashaut durchstochen und ein bis zwei Zellen (Blastomere (totipotente Zelle)) entnommen. Über eine Untersuchung können sowohl durch den Vater als auch durch die Mutter vererbte Merkmale und erst nach einigen Tagen auftretende Anomalien untersucht werden. Das Geschlecht und geschlechtschromosomal vererbte Krankheiten können ebenfalls untersucht werden.

Feststellbare Krankheiten

PID aus Sicht der evangelischen Kirche (1987)

Bei Ausnahmen hält die evangelische Kirche extrakorporale Befruchtung für gerechtfertigt:

Wünsche für das eigene Kind können allerdings im Gegensatz zu christlichen Werten stehen:

Das Embryo besitzt nach der evangelischen Kirche eine eigene Identität und Wert, Abtreibung ist in jedem Stadium Tötung. Dennoch darf das Erbgut durch z.B. PID untersucht werden um Krankheiten festzustellen (freiwillig). Bevor allerdings die extrakorporale Zeugung in Betracht gezogen wird, sollten alle anderen Möglichkeiten (Adoption, Verzicht) geklärt worden sein. Die Kirche rät zur Zurückhaltung:

Die Achtung vor Individualität und Würde muss den obersten Grundsatz bilden.

Mit diesen Aussagen vertritt die evangelische Kirche eine für damalige Zeit sehr moderne Meinung, welche gesetzlich in ähnlicher Form erst 2011 verankert wurde.

Embryonenschutzgesetz (ESchG)

Das Embryonenschutzgesetz ist ein Strafgesetz, welches die missbräuchliche Verwendung der in-vitro-Fertilisation verhindern soll. Dieses Gesetz ist einzigartig, da es nicht entwickelte Individuen schützt.

Was ist ein Embryo laut Gesetz?

Strafvorschriften

Ist die PID zulässig?

Bei hohen Risiken zu Erbkrankheiten ist die PID nach dem ESchG zulässig. Dies ist seit 2011 unter folgenden Voraussetzungen möglich: hohes Risiko einer schweren Erbkrankheit / Tot- / Fehlgeburt, Zustimmung einer Ethikkommission und eines speziell qualifizierten Arztes eines zugelassenen PID-Zentrums.


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