Beitrittskriterien der EU / Kopenhagener Kriterien
Allgemein
- Verfassungsstaatlichkeit
- Binnenmarktfähigkeit
- Integrationswilligkeit
- Erweiterungsfähigkeit
- nur ein europäischer Staat kann beitreten (ohne Definition, auf welchem Gebiet europäische Staaten liegen)
- Beitritt ist nur zur Union insgesamt möglich
- Achtung der Menschenwürde
- freiheitlich-demokratische Staatsform
- Rechtsstaatlichkeit
- Gleichheit
- Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Minderheitenrechte
Kopenhagener Kriterien
Politische Kriterien
- institutionelle Stabilität
- demokratische und rechtsstaatliche Ordnung
- Wahrung der Menschenrechte
- Achtung und Schutz von Minderheiten
Wirtschaftliche Kriterien
- Eine funktionsfähige Marktwirtschaft
- Die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten
- Offenheit der Märkte gegenüber dem Ausland
Acquis-Kriterium
- Die Fähigkeit, sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu eigen zu machen. Dies bedeutet praktisch die Übernahme des „gemeinschaftlichen Besitzstandes“ (Acquis communautaire).
Werte der EU
- Gründungsgrund: Frieden nach dem Krieg
- demokratische Grundlage: Freiheit, Demokratie
- nur wer die Werte seine eigenen nennen kann, ist für den Beitritt geeignet
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